Bäume kontrollieren

Muss ein Grundstückseigentümer in einem Wohngebiet, auf dessen Grundstück nahe der Grenze hohe Bäume stehen, haften, wenn durch Sturm oder Krankheit Äste abbrechen oder Bäume gar umstürzen und Schäden an Leib und Gut des Nachbarn verursachen? Muss der Grundbesitzer die Bäume regelmäßig von einem Fachmann kontrollieren lassen? Wie weit reicht die Verkehrssicherungspflicht?

Stehen auf einem Grundstück in einem Wohngebiet hohe Bäume, die wegen eines Sturmes oder einer Erkrankung auf das Nachbargrundstück fallen können, besteht hinsichtlich des Vermeidens von Schäden „an Leib und Gut“ eine Verkehrssicherungspflicht aus § 823 BGB. Danach hat der Baumbesitzer durch regelmäßige Sichtkontrollen vom Boden aus zu prüfen, ob an dem Baum Anzeichen erkennbar sind, die auf eine Erkrankung hindeuten, etwa Pilze am Stamm, Totäste, abgestorbene Krone, mangelnde Feintriebigkeit, unnatürliche Verdickung des Stammes oder des Stammfußes (Letzteres deutet auf eine innere Holzfäule hin) sowie das Vorhandensein von gefährlichen Druckzwieseln.

Werden Gefahren...