Als Erntehelfer tätig

Als Nebenerwerbslandwirt habe ich noch Arbeitskapazitäten frei. Worauf muss ich steuerlich achten, wenn ich Berufskollegen etwa in der Getreide- oder Maisernte helfe?

Die Einkünfte aus „Nachbarschaftshilfe“ sind einkommensteuerpflichtig. Bei Betrieben bis 20 ha LN (13a-Landwirte) werden sie im Zuschlagsbereich unter Abzug einer Betriebsausgabenpauschale von 60 % erfasst. Solche landwirtschaftlichen Dienstleistungen...